Der Jahresabschluss ist der Kern der steuerlichen Beratung. Hier findet der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres auf Basis der Finanzbuchhaltung statt. Die Art und Weise der Gewinnermittlung wird durch die Größe und Tätigkeit des Unternehmens bestimmt. Für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ist es die Einnahmeüberschussrechnung, bei Kapital- und Personengesellschaften besteht der Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und-Verlust-Rechnung, ggf. einschließlich Anhang und Bericht.
Für Sie als Unternehmer ist der Jahresabschluss ein effektives Instrument zur Beurteilung des Unternehmenserfolgs und damit Basis zukünftiger unternehmerischer Entscheidungen und Investitionen.
Gerne besprechen und analysieren wir Ihr Jahresergebnis im Rahmen einer Jahresabschlussbesprechung mit Ihnen.
Die Anforderungen der Finanzbehörde wie auch der Banken werden garantiert erfüllt.