Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss ist der Kern der steuerlichen Beratung. Hier findet der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres auf Basis der Finanzbuchhaltung statt. Die Art und Weise der Gewinnermittlung wird durch die Größe und Tätigkeit des Unternehmens bestimmt. Für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ist es die Einnahmeüberschussrechnung, bei Kapital- und Personengesellschaften besteht der Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und-Verlust-Rechnung, ggf. einschließlich Anhang und Bericht.

Für Sie als Unternehmer ist der Jahresabschluss ein effektives Instrument zur Beurteilung des Unternehmenserfolgs und damit Basis zukünftiger unternehmerischer Entscheidungen und Investitionen.

Gerne besprechen und analysieren wir Ihr Jahresergebnis im Rahmen einer Jahresabschlussbesprechung mit Ihnen.

Auf den Punkt gebracht

  • Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Erstellung von Anlagenbuchhaltung mit Anlagenverzeichnis, Anlagenspiegel und, wenn gewünscht, Entwicklung des Anlagevermögens handels- wie steuerrechtlich
  • Erstellung des handels- und/oder steuerrechtlichen Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung
  • Erstellung des Anhangs und Lageberichts im Hinblick auf die gesetzlichen Mindestvorschriften
  • Übermittlung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen an die Finanzverwaltung sowie an den Bundesanzeiger bei Kapitalgesellschaften
  • Beratung hinsichtlich handels- und steuerrechtlichen Abschlussalternativen
  • Übermittlung des Jahresabschlusses an Ihre Hausbank

Die Anforderungen der Finanzbehörde wie auch der Banken werden garantiert erfüllt.